Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine des Schongauer Märchenwald und Tierparks

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle vom Schongauer Märchenwald und Tierpark ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

 

2. Datenschutz

Der Schongauer Märchenwald und Tierpark nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüberhinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

 

3. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen dem Schongauer Märchenwald und Tierpark und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz des Schongauer Märchenwalds und Tierparks. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

4. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch

Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Gutscheins des Schongauer Märchenwalds und Tierparks müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

 

5. Gültigkeitszeitraum

Gutscheine des Schongauer Märchenwalds und Tierparks haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine 3 Jahre ab Kaufdatum gültig.

 

6. Einlösung

Gutscheine des Schongauer Märchenwalds und Tierparks können direkt im Schongauer Märchenwald und Tierpark, Dießener Str. 6, 86956 Schongau eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.

 

7. Berechtigung bei Einlösung

Der Schongauer Märchenwald und Tierpark ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und den Schongauer Märchenwald und Tierpark unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

 

8. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Gutscheins des Schongauer Märchenwalds und Tierparks wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

 

9. Firmenkunden

Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene Gutscheine des Schongauer Märchenwalds und Tierparks weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Schongauer Märchenwald und Tierpark.

 

Stand: 11/2019

 

Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.